Spesenreglement

  1. Einleitung

Dieses Spesenreglement gilt für Tourenleiter (Sommer, Winter, Sportklettern, Alpin- und Bergwandern) sowie Wanderleiter. Im Folgenden sind diese Bezeichnungen geschlechtsneutral zu verstehen. Das vorliegende Reglement wurde vom Vorstand und der GV genehmigt und ersetzt frühere Reglemente in ähnlicher Angelegenheit.

 

  1. Aus- und Weiterbildung und sektionsinterne Kurse

Die Sektion übernimmt die unten aufgeführten Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Tourenleiter. Die Teilnahme an den von der Sektion zu finanzierenden Kursen bedarf der Bewilligung des Tourenleiterchefs.

  • Tourenleiter – Ausbildungskurse
  • Tourenleiter – Fort- und Weiterbildungskurse
  • Andere ZV – Kurse für Tourenleitende

Interne Sektionsausbildungen für Tourenleiter (Lawinenkurs, Eis- und Fels, Spaltenrettung etc.) kosten grundsätzlich CHF 50.00 pro Tag. Davon befreit sind Tourenleiter, die im Kursthema bereits eine entsprechende Ausbildung absolviert haben (z.B. Wintertourenleitern – Lawinenkurs, Sommertourenleiter – Fels und Eis)

 

  1. Ansätze Touren-, Übernachtungs- und Reisespesen

Organisierende Tourenleiter

  • Für alle entstehenden Kosten erhält der Tourenleiter einen Tagessatz von CHF 50.00
  • Bei Übernachtung sollen zusätzlich CHF 60.00 erstattet werden
  • Für jeden weiteren Tag (bei Mehrtagestouren) CHF 30.00
  • Es gibt keine weiteren Entschädigungen für Bergbahnen, Übernachtungen oder Material

Seilführer

  • Werden für eine Tour Seilführer benötig, erhalten Tourenleiter, welche für die Sektion aktiv sind und über die entsprechende Qualifikation verfügen, einen Tagessatz von CHF 20.00
  • Bei Übernachtung sollen zusätzlich CHF 60.00 erstattet werden
  • Für jeden weiteren Tag (bei Mehrtagestouren) CHF 20.00. Zudem sind sie vom SAC-Tourenbeitrag befreit.
  • Es gibt keine weiteren Entschädigungen für Bergbahnen, Übernachtungen oder Material
  • Seilführer, die nicht bei der Sektion als Tourenleiter aufgeführt sind, werden vom SAC-Tourenbeitrag befreit
  • Tourenleiter, die an Touren teilnehmen ohne Führungsfunktion, werden den anderen Tourenteilnehmer gleichgestellt

 

  1. Allgemeine Spesen, Abrechnung

Kosten für Bergunterkünfte, Bergbahnen, Zugfahrten etc.  sind von den Teilnehmern zu bezahlen.

Die Kosten für Bergführertouren werden vom jeweiligen Bergführer bestimmt. Sie sind in der Tourenausschreibung genau zu beziffern und sind verbindlich für alle Teilnehmer. Der Bergführer rechnet mit dem Kassier der Sektion den SAC-Tourenbeitrag ab.

Am Ende des Tourenjahres werden die Spesen durch den Tourenchef geprüft und dem Kassier weitergeleitet.

 

  1. Spesenentschädigung für Vorstandsmitglieder

Den Vorstandsmitgliedern werden die Kosten für die Vertretung des SAC-Saas entschädigt. Grundsätzlich werden maximal CHF 100.00 pro Tag rückvergütet. Höhere Kosten müssen vom Vorstand bewilligt werden.

Es werden keine Entschädigungen für die Aufgaben als Vorstandsmitglied geleistet.

  1. Genehmigung

Vorstand des SAC Sektion SAAS                                 Saas-Fee, am 26. November 2016

Präsident: Dominic Anthamatten                  Tourenchefin Sommer: Samuel Anthamatten       Tourenchef Winter: Beat Burgener

Das vorstehende Reglement ersetzt das Spesenreglement der Sektion SAAS vom 11. November 2011. Es wurde am 26. November 2016 durch die Generalversammlung verabschiedet und tritt sofort in Kraft.

Print Friendly, PDF & Email