SAC-Abgeordnetenversammlung schlug hohe Wellen
Die Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung vom haben nicht nur medial Wellen geschlagen, sie sorgen auch für Unsicherheit und Fragen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Hütten und Mitgliederbeiträge.
Reservationsgebühr
Der Anschluss an das Reservationssystem ist für alle SAC-Hütten und Biwaks per 1.1.2027 obligatorisch.
Die Reservationsgebühr von CHF 10.- pro Gast und Nacht wird bei jeder Reservation in einer bewarteten Hütte über das Hütten-Reservationssystem hut-reservation.org erhoben. Das bedingt, dass alle betroffenen Hütten das Kreditkartenmodul von Payrexx (Payrex? Wie ist die richtige Schreibweise?) einsetzen. Bei unbewarteten Hütten entscheidet die hüttenbesitzende Sektion, ob eine Reservationsgebühr erhoben wird. Der Vorstand des SAC-Saas hat entschieden, beim Cresta-Biwak keine Reservationsgebühr zu verlangen.
Ausgenommen von der Gebühr sind nur offiziell ausgeschriebene Touren von SAC-Sektionen.
Der Umsetzungsplan für die Einführung der Reservationsgebühr wird zurzeit erarbeitet und dem ZV im August vorgelegt. Nebst der technischen Implementierung in hut-reservation sind noch Fragen zu klären, Prozesse zu definieren und die Kommunikation zu planen. Die Reservationsgebühr wird für Übernachtungen ab 01. Januar 2027 geltend gemacht.
Solidaritätsbeitrag
Zur langfristigen Stabilisierung des Hüttenfonds werden Solidaritätsbeiträge erhoben: von den erwachsenen SAC-Mitgliedern CHF 3.- pro Übernachtung, von den erwachsenen Nichtmitgliedern CHF 5.- pro Übernachtung, und von den Bergführer/innen CHF 20.- pro Übernachtung. Die Solidaritätsbeiträge fliessen direkt in den Hüttenfonds und nicht in den Gesamtumsatz einer Hütte, sind also nicht pachtrelevant. Der SAC-Saas wird dem entsprechend die Übernachtungspreise für das Cresta Biwak anpassen.
Die Umsetzung dieser und weiterer Beschlüsse bedingt auch Anpassungen vornehmlich des Hüttenreglements, der allg. Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten sowie der Pachtverträge zwischen Sektionen und HüttenwartInnen. Der Solidaritätsbeitrag wird bei Übernachtungen ab 01. Januar 2027 eingeführt.
Erhöhung Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge des SAC-Zentralverbandes waren seit der letzten Anpassung an der Abgeordnetenversammlung 2020 unverändert. Seither ist die Teuerung in der Schweiz bis Februar 2026 um 7,0 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sind dem SAC-Zentralverband zusätzliche jährliche Kosten entstanden. Mit der Anpassung schafft der SAC finanziellen Spielraum, um die Strategie 2026-2030 umzusetzen. Die Einnahmen werden unter anderem in den Bereichen Ausbildung, Sicherheit, Nachwuchsförderung und in Angebote für Mitglieder investiert.
Ab 1. Januar 2027 gelten für den Beitrag an den SAC-Zentralverband folgende Beträge für Mitglieder von hüttenbesitzenden Sektionen:
- Einzelmitgliedschaft: neu 80 Franken (alt 75 Franken)
- Familienmitgliedschaft: neu 120 Franken (alt 110 Franken)
- Jugendmitgliedschaft: 30 Franken (hüttenbesitzende Sektion), Der Beitrag für Jugendmitglieder bleibt unverändert
Zu diesen Beiträgen muss der Anteil an die Sektion SAC Saas hinzugerechnet werden. Dieser beträgt für die Einzelmitgliedschaft 33 Franken, für die Familienmitgliedschaft 51 Franken und Jugendmitgliedschaft 31 Franken. Diese Beiträge bleiben unverändert.