Zu Winterbeginn wurden die Daten zu Wildruhezonen aktualisiert. Dabei kommt es unter anderem zu folgenden Anpassungen: Im Kiental haben die betroffenen Parteien nach intensiven Verhandlungen einen Kompromiss gefunden. Offiziell erlaubt sind nun die Abfahrten vom Chistihubel via Chüegwindli in den Gornergrund sowie vom Bundstock über die Nordflanke. Beide Routen führen an heiklen Lebensräumen vorbei, weshalb vor Ort Tafeln zur Lenkung der Wintersportler aufgestellt wurden. Im Gegenzug wird auf Routen verzichtet, welche bisher im SAC Skitourenführer, aber nicht auf der Skitourenkarte beschrieben waren.

Neue rechtsverbindliche Wildruhezonen schied der Kanton Baselland aus. Und zum ersten Mal aufgeschaltet sind die Wildruhezonen von Liechtenstein. Die umstrittene Wildruhezone am Nesslenstock ist neu rechtsverbindlich und nicht mehr empfohlen. Ebenfalls bereits rechtsverbindlich dargestellt sind die beiden Wildruhezonen in Nendaz und Zinal (VS), obschon dort die Beschwerde der Bergsportvertreter vor dem Bundesgericht noch hängig ist. Damit der weitgehend freie Zugang in die Berge erhalten werden kann, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu respektieren.

Neu können die Daten z. B. mit der Hangneigung kombiniert und auch heruntergeladen werden, damit sie auch im offline Modus zur Verfügung stehen (nur mobile).

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